Für Privatkunden

Unfall gehabt? Wir begutachten Ihren Schaden.

Ist Ihnen jemand ins Auto gefahren, steht Ihnen ein Sachverständiger Ihrer Wahl zu. Wir kommen zu Ihnen und kümmern uns um das Gutachten.

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Dunkelroter VW mit eingedrücktem Kotflügel und verkratztem Stoßfänger vorne rechts
Ablauf

Was Sie tun, was wir tun

  1. Sie

    An der Unfallstelle festhalten

    Fotos von beiden Fahrzeugen und der Umgebung, Name und Versicherung des Unfallgegners, Kontaktdaten von Zeugen. Bei Verletzten oder Streit über den Hergang die Polizei rufen.

  2. Sie

    Uns anrufen

    Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen.

  3. Wir

    Termin vereinbaren

    Wir sehen uns Ihr Fahrzeug bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt an.

  4. Sie

    Werkvertrag unterschreiben

    Auftrag, Zahlungsanweisung und Einwilligung stehen in einem Formular. Gern vorab am PC ausgefüllt, sonst beim Termin.

  5. Wir

    Gutachten erstellen

    Wir ermitteln Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und, wo zutreffend, die Wertminderung.

  6. Wir

    Gutachten weitergeben

    Sie erhalten das Gutachten, auf Wunsch auch Ihre Werkstatt, Ihr Anwalt und die gegnerische Versicherung. Mit der Zahlungsanweisung im Werkvertrag zahlt die gegnerische Versicherung unsere Rechnung direkt an uns.

Selbst schuld oder Teilschuld? Dann melden Sie den Schaden bitte zuerst Ihrer eigenen Versicherung. Bei Kaskoschäden bestimmt oft die Versicherung das weitere Vorgehen.

Keine Rechtsberatung: Wir erstellen technische Gutachten. Fragen zu Haftung, Schuld und Ansprüchen klärt ein Rechtsanwalt.

Schaden melden

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Fotos vom Schaden helfen bei der Einschätzung.

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