HU und SP für schwere Nutzfahrzeuge
Vom Unimog über den Reisebus bis zum Sattelzug: Wir prüfen Ihre Nutzfahrzeuge im Namen des TÜV SÜD, auf Wunsch direkt bei Ihnen im Betrieb.

Was wir an Nutzfahrzeugen prüfen
Hauptuntersuchung (HU)
§ 29 StVZO
Für Lkw, Sattelzugmaschinen, Busse, Anhänger sowie Kommunal- und Sonderfahrzeuge, abgenommen im Namen des TÜV SÜD.
Sicherheitsprüfung (SP)
§ 29 StVZO, Anlage VIII
Die vorgeschriebene Prüfung zwischen den Hauptuntersuchungen, mit Schwerpunkt auf Bremsen, Lenkung, Fahrwerk und Rahmen.
UVV am Fahrzeug
DGUV Vorschrift 70
Prüfung von Fahrzeug, Ladebordwand und Ladungssicherungsmitteln. Alle UVV-Prüfungen
Wann HU und SP fällig sind
Die Sicherheitsprüfung liegt jeweils zwischen zwei Hauptuntersuchungen.
- Lkw und Zugmaschinen über 3,5 t bis 7,5 t
- HU alle 12 Monate
- Lkw über 7,5 t bis 12 t
- HU alle 12 Monate, ab dem 4. Jahr zusätzlich SP nach 6 Monaten
- Lkw über 12 t
- HU alle 12 Monate, ab dem 3. Jahr zusätzlich SP nach 6 Monaten
- Busse (mehr als 8 Fahrgastplätze)
- HU alle 12 Monate; SP nach 6 Monaten im 2. und 3. Jahr, danach SP nach 3, 6 und 9 Monaten
- Anhänger über 3,5 t bis 10 t
- HU alle 12 Monate
- Anhänger über 10 t
- HU alle 12 Monate, ab dem 3. Jahr zusätzlich SP nach 6 Monaten
Rechtsgrundlage: Anlage VIII Nr. 2.1 StVZO (Gesetzestext, öffnet in neuem Tab) ↗

Prüfung bei Ihnen vor Ort
Fuhrparks, Bauhöfe und Speditionen müssen ihre Fahrzeuge nicht quer durchs Land fahren. Wir prüfen bei Ihnen, wenn eine Prüfgrube und ein geeichter Bremsenprüfstand für Nutzfahrzeuge vorhanden sind. Die Termine stimmen wir so ab, dass Ihr Betrieb weiterläuft.
- Lkw, Sattelzugmaschinen und Anhänger
- Busse
- Unimog, Kommunal- und Sonderfahrzeuge
Termine für Ihre Flotte anfragen
Busse, Taxis, Mietwagen: Fahrzeuge zur Personenbeförderung prüfen wir auch nach BOKraft. Zur HU für Vermietfahrzeuge.
Nutzfahrzeuge prüfen lassen
Nennen Sie uns Fahrzeugart, Anzahl und Standort.