Ratgeber · Leasing

Leasingrückgabe: Schaden oder Gebrauchsspur?

Was bei der Rückgabe als normale Gebrauchsspur gilt, was als Schaden berechnet wird und wie ein Vorab-Check nach dem Bewertungskatalog teure Überraschungen vermeidet.

Am Ende eines Leasingvertrags wird das Fahrzeug begutachtet. Für jede Position wird entschieden: Gebrauchsspur, die der Leasinggeber trägt, oder Schaden, den der Leasingnehmer bezahlt. Genau an dieser Grenze entstehen die meisten Diskussionen und Nachforderungen.

Was gilt als Gebrauchsspur?

Ein Fahrzeug, das drei oder vier Jahre gefahren wurde, sieht nicht mehr aus wie neu. Das ist vertraglich einkalkuliert. Typische Gebrauchsspuren, also normaler Verschleiß:

  • vereinzelte kleine Steinschläge an Front und Motorhaube
  • leichte Kratzer im Lack, die sich auspolieren lassen
  • normale Abnutzung von Sitzen, Lenkrad und Pedalen
  • Reifen und Bremsen mit Laufleistung, solange sie noch verkehrssicher sind

Was gilt als Schaden?

Alles, was über den normalen Gebrauch hinausgeht, wird in der Regel berechnet:

  • Dellen und Beulen, Kratzer bis auf die Grundierung
  • Bordsteinschäden an Felgen
  • Risse in Scheiben oder Leuchten
  • Brandlöcher, Flecken oder Risse im Innenraum
  • unsachgemäß reparierte Vorschäden
  • fehlende Teile: Schlüssel, Bordwerkzeug, Ladekabel, Serviceheft

Entscheidend ist der Bewertungskatalog Ihres Leasinggebers

Wo genau die Grenze liegt, ist nicht für alle Verträge gleich. Jeder Leasinggeber legt seine Maßstäbe in einem eigenen Bewertungskatalog fest. Dort steht zum Beispiel, wie groß eine Delle sein darf, wie viele Steinschläge noch normal sind oder welches Restprofil die Reifen haben müssen.

Den Katalog finden Sie meist in Ihren Vertragsunterlagen oder beim Leasinggeber. Fragen Sie danach, bevor Sie das Fahrzeug zurückgeben.

Verbreitete Bewertungsstandards

Viele Leasinggeber orientieren sich an anerkannten Standards des VMF (Verband markenunabhängiger Mobilitäts- und Fuhrparkmanagementgesellschaften). Die Standards werden von neutralen Prüforganisationen zertifiziert:

Herstellerbanken und Leasinggesellschaften haben oft eigene Kataloge, die sich regelmäßig ändern. Maßgeblich ist immer die Fassung, die zu Ihrem Vertrag gehört. Fragen Sie Ihren Leasinggeber nach der aktuellen Version.

Vorab-Check: Kosten vermeiden, bevor sie entstehen

Wir begutachten Ihr Fahrzeug vor der Rückgabe nach dem Katalog Ihres Leasinggebers. Sie sehen dann rechtzeitig, welche Positionen berechnet würden, und können in Ruhe entscheiden:

  • fehlende Teile wie Schlüssel, Ladekabel oder Serviceheft besorgen
  • einschätzen, ob sich eine Instandsetzung vor der Rückgabe überhaupt lohnt oder ob der Abzug günstiger ist

Erfahrungsgemäß lassen sich so Schadenpositionen vermeiden, die bei der eigentlichen Rückgabe ein Vielfaches der Gutachtenkosten gekostet hätten.

Laufleistung und Vertragsdauer zählen mit

Viele Schäden werden bei der Rückgabe nicht mit den vollen Reparaturkosten berechnet, sondern mit einem Minderwert. Wie hoch er ausfällt, hängt auch von Laufleistung und Vertragsdauer ab: Je mehr Kilometer und je länger die Laufzeit, desto geringer wird eine Schadenposition angerechnet.

Gerade bei Fahrzeugen mit hoher Laufleistung kann es deshalb sinnvoll sein, Lackschäden unbehandelt zu lassen. Der Minderwert wird dann nur zu einem Teil der Schadenposition angerechnet, eine Reparatur vorab müssten Sie dagegen voll bezahlen. Was sich in Ihrem Fall rechnet, zeigt der Vorab-Check.

Tipps für den Rückgabetermin

  • Fahrzeug innen und außen gereinigt abgeben, damit Schäden sauber beurteilt werden können
  • alle Schlüssel, Fahrzeugpapiere, Serviceheft und Zubehör mitbringen
  • beim Termin dabei sein und das Rückgabeprotokoll genau lesen
  • nur unterschreiben, was Sie nachvollziehen können

Bei Streit über das Ergebnis

Sind Sie mit dem Rücknahmebericht nicht einverstanden, prüfen Sie zuerst Ihren Vertrag: Viele Leasingverträge regeln, wie bei Uneinigkeit über den Fahrzeugzustand ein unabhängiger Sachverständiger hinzugezogen wird. Fragen zu Ihren vertraglichen Ansprüchen klärt ein Rechtsanwalt.

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