Ein Oldtimergutachten ist keine Schönheitskonkurrenz. Geprüft wird, ob Ihr Fahrzeug als erhaltenswertes Stück Kraftfahrzeuggeschichte gelten kann und ob es technisch sicher ist. Mit dieser Liste gehen Sie vorbereitet in den Termin.
Voraussetzungen
- Alter: Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück.
- Originalität: Das Fahrzeug ist weitgehend im Originalzustand. Zeitgenössische Änderungen, also solche, die in den ersten zehn Jahren nach der Erstzulassung üblich waren, sind in der Regel kein Problem. Moderne Umbauten können das H-Kennzeichen kosten.
- Erhaltungszustand: Guter Pflegezustand. Patina ist erlaubt, Vernachlässigung nicht.
Patina oder Mangel?
Leichte, ehrliche Gebrauchsspuren gehören zu einem Oldtimer. Anders sieht es aus bei:
- Lackabplatzungen, Lackrissen und Unterrostungen
- deutlichen Farbabweichungen nach Teil- oder Nachlackierungen
- starken Verfärbungen durch Sonne oder falsches Polieren
- Rissen in Sitzen, Verkleidungen, Verdeck oder Armaturenbrett
Am Unterboden sind altersgemäße Spuren wie leichter Flugrost oder Steinschläge in der Regel kein Hindernis. Je älter und seltener ein Fahrzeug ist, desto eher werden optische Zugeständnisse gemacht.
Typische Stolperfallen
- Folierung: Moderne Vollfolierungen oder Sprühgummi passen meist nicht zum historischen Erscheinungsbild.
- Beschriftung: Firmenaufschriften sollten zum Alter des Fahrzeugs passen. Eine Webadresse auf einem Fahrzeug aus den 60ern fällt auf.
- Umbauten an Karosserie oder Rahmen: Etwa ein Coupé, das zum Cabrio umgebaut wurde, ist nur in Ausnahmefällen zulässig, zum Beispiel bei damaligen Serienumbauten mit Prüfzeugnis.
- Fremder Motor: Ein Motor einer anderen Marke ist in der Regel nicht zulässig, auch wenn solche Umbauten damals vereinzelt vorkamen.
- Importfahrzeuge: Unklare Baujahr- oder Zulassungsangaben in ausländischen Papieren werden nicht einfach übernommen. Ein Nachweis zum Herstellungsdatum, etwa ein Datenblatt des Herstellers, hilft.
- Verkehrssicherheit: Das Fahrzeug muss die Hauptuntersuchung bestehen. Wir nehmen sie in der Regel im selben Termin ab.
Papiere
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
- Bei Importfahrzeugen: ausländische Papiere, gegebenenfalls Datenblatt des Herstellers
- Nachweise zu Umbauten, zum Beispiel Teilegutachten, ABE oder frühere Eintragungen
- Wenn vorhanden: Rechnungen und Fotos der Restaurierung, alte Gutachten
Karosserie und Unterboden
- Keine tragenden Teile durchgerostet (Schweller, Längsträger, Radhäuser, Bodenblech)
- Reparaturbleche fachgerecht eingeschweißt, nicht nur überklebt oder gespachtelt
- Türen, Hauben und Deckel schließen sauber
- Lack: Gebrauchsspuren sind in Ordnung, großflächige Schäden nicht
Technik
- Bremsen ziehen gleichmäßig, Bremsflüssigkeit nicht überaltert
- Beleuchtung vollständig und funktionsfähig, Scheinwerfer eingestellt
- Reifen mit ausreichend Profil, ohne Risse und nicht zu alt
- Kein starker Öl- oder Kraftstoffverlust
- Lenkung und Fahrwerk ohne übermäßiges Spiel
- Auspuffanlage dicht
Innenraum
- Sitze, Gurte (wenn ab Werk vorhanden) und Bedienelemente in brauchbarem Zustand
- Ausstattung passend zum Fahrzeug, keine auffälligen modernen Fremdteile
Wertgutachten gleich mit?
Wenn Sie Ihren Oldtimer ohnehin begutachten lassen, lohnt sich oft auch ein Wertgutachten. Es dient als Nachweis gegenüber der Versicherung und hilft beim Kauf, beim Verkauf oder nach einem Schaden. Sprechen Sie uns bei der Terminvereinbarung darauf an.
Unsicher, ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt? Schreiben Sie uns mit ein paar Fotos und dem Baujahr. Mehr zu unseren Leistungen auf der Seite Oldtimergutachten.